Mit meinem Amtsantritt als Erster Bürgermeister der Gemeinde Georgensgmünd im Oktober 2011 und auch jetzt seit Mai 2023 als Landrat des Landkreises Roth, bin ich als Wahlbeamter Teil der Verwaltung. Aus diesem Grund „ruht“ die Zulassung als Rechtsanwalt während der Amtszeit. Das bedeutet, dass man zwar weiterhin als Rechtsanwalt zugelassen ist, aber aufgrund der „Gewaltenteilung“ nicht mehr als Organ der Rechtspflege – z.B. vor Gericht – tätig sein kann. Seit dieser Zeit können auch keine Mandate mehr angenommen werden.
Dennoch kann ich die Expertise als Rechtsanwalt - neben meiner Tätigkeit als Landrat - teilweise in Vorträgen oder in der Lehre weiterhin nutzen.